Hygienekonzept

Update 1.09.2021

Neu Version 1.1 basieren auf aktueller Coronaschutzverordnung

Update 10.09.2020

Die Duschen in der Sporthalle Nord 2 sind für die Nutzung freigegeben.

Update 02.09.2020

Abweichend zum Hygienekonzept stehen aktuell die Duschen in der Sporthalle Nord 2 nicht zur Verfügung, da Legionellen im Wasser festgestellt wurden.

27.08.2020

Erste Veröffentlichung Hygienekonzept

Vorbemerkung

Die angeführten Regelungen erfolgen unter der Prämisse, dass die durch die Bundesregierung, den Länderregierungen und den örtlichen Behörden vorgegebenen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und deren Umsetzung zu beachten sind. Die Regeln für das Hallentraining / den Spielbetrieb sind bis auf weiteres gültig und werden in den kommenden Wochen in Bezug auf Infektionsrisiko, Durchführbarkeit, Vollständigkeit etc. überprüft. Falls nötig, werden die Regeln geändert, präzisiert oder gemäß neuen Auflagen bzw. Erkenntnissen angepasst.

Allgemeine Hinweise

Unabhängig von der Inzidenz gelten die Regelungen der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregelungen“ zur CoronaSchVO. Demnach sind die AHA-Regeln in allen Lebensbereichen verpflichtend anzuwenden. Grundsätzlich dürfen nur symptomfreie Personen die Veranstaltungen besuchen.
Das Hygienekonzept gilt für alle Sporthallen der HSG Wesel. Der Spielbetrieb findet ausschließlich in der Sporthalle Nord 2 statt.

Trainingsbetrieb

Zutritt erfolgt nach der „3G“ – Regel. Alle Teilnehmer müssen vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Testnachweis.

Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.

Gültig sind sowohl Nachweise in Papierform als auch digital, zum Beispiel mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App.

Dieser Nachweis wird vor Zutritt der Sporthalle durch die Übungsleiter*innen kontrolliert. Teilnehmer, die den Nachweis nach der „3G“-Regel nicht erbringen können, wird der Zutritt und die Teilnahme am Training verwehrt.

  • Die Übungsleiter*innen müssen die Einhaltung des Hygienekonzeptes gewährleisten können, andernfalls kann kein Trainingsbetrieb stattfinden.
  • Beim Betreten und Verlassen der Halle sind die Hände an den Ein- / Ausgängen zu desinfizieren.
  • Während des Aufenthaltes in der Sporthalle ist generell eine medizinische Maske zu tragen. Auf das Tragen einer Maske kann aber während der Sportausübung verzichtet werden,
    • soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist.
    • bei Gruppenangeboten in geschlossenen Räumen für bis zu 20 Teilnehmende in der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Eltern-Kind-Angeboten.
    • bei Kindern bis zum Schuleintritt.
  • In den Kabinen ist die Wahrung des Mindestabstandes von 1,5m einzuhalten. Die Verhaltensregeln werden in der Kabine ausgehangen. Auch in den Dusch- und Waschräumen ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
  • Beim Training sollte vor Trainingsbeginn auf eine ausreichende Belüftung des Innenraums geachtet werden, insbesondere, wenn andere Trainingsgruppen zuvor trainiert haben.
  • Beim Training sollte während des Trainings auf eine ausreichende und regelmäßige Belüftung des Innenraums geachtet werden.

Spielbetrieb

Beim Spielbetrieb sollte während,vor und nach dem Spiel auf eine ausreichende und regelmäßige Belüftung des Innenraums geachtet werden.

Zuschauer

Zutritt erfolgt nach der „3G“ – Regel. Zuschauer müssen vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Testnachweis.

Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.

Gültig sind sowohl Nachweise in Papierform als auch digital, zum Beispiel mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App.

Dieser Nachweis wird am Haupteingang durch „Ordner“ der HSG Wesel kontrolliert. Zuschauer, die den Nachweis nach der „3G“-Regel nicht erbringen können, wird der Zutritt verwehrt.

  • Daraus folgt, dass die Auslastung der Zuschauertribünen in der Sporthalle nur soweit ausgenutzt werden kann, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen einzelnen Zuschauern gewährleistet werden kann.
  • Während des Aufenthaltes in der Sporthalle ist generell eine medizinische Maske zu tragen. Auf das Tragen der Maske kann verzichtet werden, an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen immunisiert oder getestet sind,
  • Beim Betreten und Verlassen der Halle sind die Hände an den Ein- / Ausgängen zu desinfizieren.
  • Bei Spielen mit Eintritt befindet sich die Kasse im Vorraum der Halle zwischen Eingang B1 und Ein- /Ausgang B2. Warteschlangen sind zu vermeiden, der Mindestabstand muss eingehalten werden.
  • Zuschauer, die die Toiletten im Vorraum aufsuchen möchten, verlassen die Halle mit Maske durch den Ein- / Ausgang B2. Die Toiletten sind einzeln aufzusuchen. Beim Betreten/Verlassen der Toilette den Abstand einhalten und die Hände desinfizieren.

Spielbeteiligten

Spielbeteiligte sind alle aktiv am Spielgeschehen beteiligten Personen. Spieler, Trainer, Betreuer aber auch Schiedsrichter, das Kampfgericht und soweit erforderlich Wischer.

Für alle Spielbeteiligten erfolgt der Zutritt zum Innenraum der Sporthalle (Spielfeld & Umkleide-/Sanitätsbereiche) nach der „3G“ – Regel. Spielbeteiligte müssen vollständig geimpft oder genesen sein oder über einen bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen Corona-Antigen-Schnell- oder PCR-Test verfügen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Testnachweis.

Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.

Gültig sind sowohl Nachweise in Papierform als auch digital, zum Beispiel mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App.

Dieser Nachweis wird vor Spielbeginn durch den Mannschaftsverantwortlichen der HSG Wesel kontrolliert. Spielbeteiligte die den Nachweis nach der „3G“-Regel nicht erbringen können wird der Zutritt bzw. die Teilnahme am Spielbetrieb verwehrt.

Zutritt und Verhalten der Spielbeteiligten

Mannschaften

  • Ein – und Ausgang für alle Spielbeteiligten ist der Sportlereingang der Halle Nord 2, gekennzeichnet mit Ein- und Ausgang A.
  • Beim Betreten und Verlassen der Halle sind die Hände an den Ein- / Ausgängen zu desinfizieren.
  • Während des Aufenthaltes in der Sporthalle ist generell eine medizinische Maske zu tragen. Auf das Tragen einer Maske kann aber während der Sportausübung verzichtet werden, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist.
  • Zutritt zu den Kabinen und angrenzenden Dusch- und Waschräumen ist nur aktiven Sportler/innen, Trainer/innen und Teamoffiziellen gestattet.
  • Jeder Mannschaft wird eine Kabine zugeordnet, die für die Dauer des Spielbetriebs ausschließlich zu nutzen ist. Die Zuordnung der Kabinen wird am Sportlereingang sowie an den Kabinen ausgeschildert.
  • In den Kabinen ist die Wahrung des Mindestabstandes von 1,5m einzuhalten. Die Verhaltensregeln werden in der Kabine ausgehangen. Auch in den Dusch- und Waschräumen ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
  • Von den Mannschaften sind ausschließlich die Sanitäranlagen in der zugewiesenen Kabine zu nutzen.
  • Die Kabinen werden gelüftet und nach dem Spielende werden Bänke und weitere Kontaktflächen (z.B. Türklinken) von der Heimmannschaft desinfiziert.
  • Die Spielfläche darf erst betreten werden, wenn vorherige Spiele beendet sind und die entsprechenden Mannschaften, Kampfgericht und Schiedsrichter die Spielfläche sowie die Gänge verlassen haben
  • Die Mannschaften betreten und verlassen nacheinander die Halle, ebenso die Zeitnehmer und Schiedsrichter. Zugänge für Heimmannschaft, Gastmannschaft, Zeitnehmer und Schiedsrichter sind gekennzeichnet.
  • Die Kabinen sind schnellstmöglich nach dem Spielende wieder zu verlassen.

Kampfgericht

  • Ein – und Ausgang für Zeitnehmer und Sekretär ist der Sportlereingang der Halle Nord 2, gekennzeichnet mit Ein- und Ausgang A.
  • Beim Betreten und Verlassen der Halle sind die Hände an den Ein- / Ausgängen zu desinfizieren.
  • Während des Aufenthaltes in der Sporthalle ist generell eine medizinische Maske zu tragen.
  • Der Elektronische Spielbericht wird im Raum ESB vorbereitet, es muss eine medizinische Maske getragen werden und der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden.
  • Die technische Besprechung findet im Raum TB statt. Alle Teilnehmer tragen ein medizinische Maske.
  • Für die Nutzung des Laptops und des Bedienfeld der Anzeige stellt die HSG Wesel Einweg-Handschuhe zur Verfügung.
  • Zeitnehmer und Sekretär tragen während des Spiels eine medizinische Maske.
  • Der Laptop und das Bedienfeld der Anzeige werden nach Spielende von der Heimmannschaft desinfiziert.

Schiedsrichter

  • Ein – und Ausgang für alle Schiedsrichter ist der Sportlereingang der Halle Nord 2, gekennzeichnet mit Ein- und Ausgang A.
  • Beim Betreten und Verlassen der Halle sind die Hände an den Ein- / Ausgängen zu desinfizieren.
  • Während des Aufenthaltes in der Sporthalle ist generell eine medizinische Maske zu tragen. Auf das Tragen einer Maske kann aber während der Sportausübung verzichtet werden, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist.
  • Den Schiedsrichter/innen wird eine Kabine zugeordnet, die für die Dauer des Spielbetriebs ausschließlich zu nutzen ist. Die Zuordnung der Kabinen wird am Sportlereingang sowie an den Kabinen ausgeschildert.
  • In den Kabinen ist die Wahrung des Mindestabstandes von 1,5m einzuhalten. Die Verhaltensregeln werden in der Kabine ausgehangen. Auch in den Dusch- und Waschräumen ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
  • Von den Schiedsrichter/innen sind ausschließlich die Sanitäranlagen in der zugewiesenen Kabine zu nutzen.
  • Die Kabinen werden gelüftet und nach dem Spielende werden Bänke und weitere Kontaktflächen (z.B. Türklinken) von der Heimmannschaft desinfiziert.
  • Die technische Besprechung findet im Raum TB statt. Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Maske.